Das ehemalige Gerichtsgefängnis Hannover 1933 - 1945

2. Die Häftlinge im Gerichtsgefängnis

Wenn auch aufgrund der verfügbaren Que1len keine genauen Angaben über Gefangenenzahlen vorliegen, so kann dennoch - angesichts einer derartigen "Rechtsordnung" - davon ausgegangen werden, daß das Gerichtsgefängnis seit der NS-Machtübernahme zunehmend "aus den Nähten p1atzte". Bei Be1egung aller verfügbaren Zellen und Pritschen soll die Aufnahmekapazität bei ca. 800 Häftlingen gelegen haben. (11)

Laut Informationen, die Berichterstatter dem SPD-Exilvorstand in Prag übermittelten, waren 1936 dort 1.368 Gefangene inhaftiert:

"Das Gerichtsgefängnis Hannover bietet Platz für 600 Gefangene. Anfang Mai 1936 befanden sich dort 1368 Gefangene. Alle Häftlinge klagen über das schlechte und unzureichende Essen ...". (12)

Im Durchschnitt befanden sich dort in den Jahren 1936/37 über 1.000 Gefangene (13), was die Lebensbedingungen im Gefängnis - angesichts der veralteten Gebäude und kümmerlichen Zellenausstattung - natürlich erheblich verschlechterte. So sollen die Häftlinge z. T. auf Strohsäcken übernachtet haben:

"Jedenfalls waren da Zellen ... da ging es ja nicht nach Vorschrift und Gesetz, sondern die haben alles 'reingepackt was kam. Die drei Betten waren dann belegt und dann waren da noch Strohsäcke, vier Strohsäcke, da lagen auch noch 'mal vier Mann drauf. Weil das doch alles so überfüllt war." (F. G.)

Ein nicht geringer Teil der Untersuchungs- und Strafgefangenen bestand aus Frauen und Männern, die aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen, wegen ihrer Sexualität oder ihrer Lebensweise verfolgt wurden.

Alle Angeklagten haben zumindestens die Untersuchungshaft in der Leonhardtstraße verbracht, wenn sie nicht aus Platzgründen im Polizeigefängnis Hardenbergstraße einsaßen.

Neben den Frauen und Männern des Arbeiterwiderstandes gehörten evangelische und katholische Geistliche, Zeugen Jehovas und Angehörige der Sinti zu den Gefangenen. Als "Volksschädlinge" wurden darüber hinaus Frauen, die abgetrieben hatten, Prostituierte bzw. Frauen, die als solche angesehen wurden, Homosexuelle, sogenannte Asoziale, Bettler und Obdachlose in Gewahrsam gehalten.

In den Jahren des zweiten Weltkrieges befanden sich unter den Häftlingen auch zahlreiche aus politischen Gründen verhaftete ausländische ZwangsarbeiterInnen. (14)

Zeugen Jehovas

Das Verfolgungsschicksal und der Widerstand von Zeugen Jehovas hat in den lokalen Publikationen zur NS-Geschichte in Hannover und Umgebung bisher keine Erwähnung gefunden. Doch Angehörige dieser Glaubensgemeinschaft, die damals auch als "Bibelforscher" bezeichnet wurden, waren von der Verfolgung durch das NS-Regime betroffen und - laut Interviewaussagen - auch im hannoverschen Gerichtsgefängnis inhaftiert.

Obwohl die Zeugen Jehovas aufgrund ihrer Lehre sich zur politischen Neutralität verpflichtet fühlten, wurden sie seit Ende der Weimarer Republik zunehmend als politische Unruhestifter angegriffen. Die Nazis sahen in der Glaubensgemeinschaft "eine pazifistische, die Volksgemeinschaft zersetzende unkontrollierbaren ausländischen Einflüssen unterliegende Sekte, die dem Judentum und dem Weltbolschewismus Schrittmacherdienste leiste." (15)

Im Juni 1933 erfolge das Verbot der Zeugen Jehovas in Preußen. Die christliche Überzeugung dieser Menschen führte in der Folge zu harten Konflikten mit dem NS-Regime - allein bei der Verweigerung des "Hitler-Grußes". Einem Menschen das nach biblischem Verständnis allein Gott vorbehaltene "Heil" zuzusprechen, berührte eine zentrale Frage ihrer Identität.

Zahlreiche Anhänger der Zeuqen Jehovas wurden verhaftet, weil sie es ablehnten, ihren Glauben zu verleugnen. "Wenn sie trotz Verbüßung ihrer Strafhaft hartnäckig an der Irrlehre ihrer Sekte festhalten" (16), wurden auch Zeugen Jehovas aus Strafvollzugsanstalten in Konzentrationslager überstellt, wo sie den violetten Winkel der Bibelforscher tragen mußten.

H. D. erinnert an eine Gruppe von Frauen im Gerichtsgefängnis, die ihr als besonders standhaft und konsequent aufgefallen waren:

"Einmal wurden so ca. 20 Frauen eingeliefert, die oben in die kleinen Zellen kamen, also mir genau gegenüber. Außen an ihren Zellentüren auf den kleinen Schildern stand überall: DISSIDENT. Oh, habe ich gedacht, alles Politische. Denn auf den Schildern an der Tür stand entweder die Religionszugehörigkeit oder ganz einfach DISSIDENT, das waren dann die Politischen, egal, ob die in der Kirche waren oder nicht. Später habe ich dann mitbekommen, daß es sich um eine Gruppe Zeugen Jehovas handelte. Ich muß sagen, die haben ziemlich, ziemlich ihren Standpunkt vertreten. Die haben sich ausgezeichnet verhalten, haben sich von den Beamtinnen nicht sonst was an den Kopf werfen lassen. Aber sie sind nicht lange dort geblieben. Es kann sein, daß sie in ein Lager gebracht wurden ..." (H. D.)

Diese Aussage bezieht sich auf die Zeit 1935/36. Doch auch während der Kriegsjahre befanden sich Angehörige der Zeugen Jehovas in der hannoverschen Strafanstalt, wie in der folgenden Darstellung nachgewiesen wird.

Sinti

Die Diskriminierung, Kriminalisierung und Verfolgung der Sinti und Roma begann nicht erst mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten (17), aber ähnlich wie bei der jüdischen Minderheit sollte die Verfolgung dieser Gruppe 1933 - 1945 ungeahnte Ausmaße annehmen.

Das Reichsbürgergesetz und das "Gesetz zum Schutz des deutschen Volkes und der deutschen Ehre", beide aus dem Jahre 1935, führten auch für die Sinti zum Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft und zum Verbot der Eheschließung mit "Ariern".

Es waren von vorneherein "rassische" Gründe, die der Verfolgung von Sinti und Roma zugrunde lagen. Dafür spricht auch die 1936 erfolgte Einrichtung des "Rassehygieneinstituts" unter der Leitung des Kinder- und Nervenarztes Dr. Robert Ritter und seiner Assistentin Eva Justin. (18)

Ihre Untersuchungen hatten nur das eine Ziel, die "Minderwertigkeit" dieser Volksgruppe zu "beweisen". In der "rassenbiologischen Zigeunerforschung" sah man die "... unbedingte Voraussetzung für eine endgültige Lösung der Zigeunerfrage". (19)

Um den direkten Zugriff auf die Sinti und Roma jederzeit ausüben zu können, erließ der Reichsführer der SS und Chef der Deutschen Polizei, Himmler, im Oktober 1939 den sogenannten "Festschreibungserlaß", der es den Sinti und Roma verbot, ihren Wohnort zu verlassen und der gleichzeitig die Einrichtung von Sammellagern anordnete. (20)

Frau B. W., Angehörige einer Sinti-Familie aus Hannover, schilderte das Schicksal ihrer Familie und das von Verwandten und Freunden. (21)

Für sie, wie auch für andere ihrer Volksgruppe, die sie uns namentlich nennen konnte, war das Gerichtsgefängnis eine Etappe in der Geschichte ihrer Verfolgung während des Nationalsozialismus.

1938 war im Altwarmbüchener Moor ein Sammellager eingerichtet worden. Auch die Familie von B. W. mußte Anfang der vierziger Jahre mit insgesamt 8 Personen aus ihrer Stadtwohnung ausziehen und im Moor Quartier nehmen.

Die Lebens- und Wohnverhältnisse waren menschenunwürdig. Zum großen Teil waren die Familien in einer Art Viehwaggon untergebracht, Toilettenanlagen und eine Wasserversorgung waren nicht vorhanden, so daß die Menschen gezwungen waren, um frisches Wasser zu betteln. (22)

Da der Platz auch nicht ohne Genehmigung verlassen werden durfte, waren Kontrollen durch die Polizei und Gestapo an der Tagesordnung:

"... und hat einer gefehlt, dann wurde nach dem gesucht und irgendwie haben sie die dann auch mal geschnappt, dann kamen die ins Gefängnis. Erst zur Hardenbergstraße, also ins Präsidium. Dort wurden sie vernommen, dann kamen sie zur Celler Straße (gemeint ist das Gerichtsgefängnis, d. V.)." (B. W.)

Im Polizeipräsidium in der Hardenbergstraße befand sich die "Zigeunerpolizei-Leitstelle" und hier wurden auch "rassenhygienische Untersuchungen" an den Sinti vorgenommen. (B. W.)

Frau W. war 1943 drei Tage im Gerichtsgefängnis inhaftiert. Ihre jüngeren Schwestern waren verdächtigt wordern, ein Küken von dem Hof eines Ortsbauernführers gestohlen zu haben:

"Wie kleine Mädchen so sind, die liefen so am Zaun lang und haben die kleinen Küken mal getätschelt. Dann fehlte aber so eins - großer Aufstand: Gestapo, Polizei, alles auf dem Platz (...). Dann wurde alles durchsucht, aber sie haben es nicht gefunden.

Dann wurden mein Vater und ich zur Hardenbergstraße abtransportiert. Eine Nacht war ich dort, ich habe fürchterlich geweint und geschrien." (B. W.)

Während ihr Vater am nächsten Tag entlassen wurde, wurde Frau W. ins Gerichtsgefängnis überstellt. Währenddessen hatte sich das vermißte Küken bereits wieder angefunden. Dennoch blieb B. W. in Haft, weil das Wiederauffinden des Kükens nicht gemeldet worden war.

Die drei Tage Haft in der Leonhardtstraße verbrachte sie gemeinsam mit zwei Bibelforscherinnen (Zeugen Jehovas) in einer Zelle.

Diese beiden Frauen sind ihr besonders wegen ihrer Gelassenheit und Freundlichkeit im Gedächtnis geblieben. Als die drei Frauen einen Bombenangriff in ihrer Zelle überstehen mußten, haben die Zeugen Jehovas die zu Tode Geängstigte getröstet:

"Die haben mich so in die Mitte genommen, umarmt, ich sollte keine Angst haben und dann waren die am beten. Und wie es dann vorbei war, da sagten sie 'siehste Kindchen, es hat geholfen'. Da habe ich auch 'dran geglaubt.

Ich glaube, wenn ich vielleicht mit anderen zusammen gewesen wäre, die genauso eine Angst gehabt hätten wie ich - wir wären durchgedreht.

Je mehr die Frauen gesprochen haben, desto ruhiger wurde ich. Dann haben sie auch gefragt warum ich hier bin. Ich habe es ihnen erzählt und sie gefragt, warum sie da sind. Und da haben sie gesagt: 'Weil wir an den Herrn glauben.'" (B. W.)

Homosexuelle

Auch die Inhaftierung dieser Gruppe ist in Interviewaussagen bestätigt worden:

"Das war ja die Zeit, wo die Homosexuellen eingesperrt wurden. Einer war bei uns in der Tischlerei. Einige bekannte homosexuelle Künstler waren auch in der Leonhardtstraße, aber die Namen habe ich nicht mehr präsent ...". (W. R.)

Die Verfolgung homosexueller Männer ist keine spezifisch nationalsozialistische Erscheinung, sondern war sowohl in der Weimarer Republik als auch nach 1945 im Strafkatalog verankert (§ 175 StGb).

War zunächst mit der Machtübernahme der Nazis eine schärfere Anwendung dieser gesetzlichen Vorschriften verbunden, so wurde mit der Errichtung einer zentralen Erfassungsstelle i Berlin, die zwei Jahre später in der "Reichszentrale zur Bekämpfung von Homosexualität und Abtreibung" aufging, ab Oktober 1934 die Homosexuellenverfolgung größeren Umfangs eingeleitet. (23)

1935 folgte die Verschärfung des § 175. Waren es 1933 reichsweit 853 Verurteilte, so weist die Statistik bereits 1938 den Höchststand von 8.562 nach den §§ 175, 175a und 175b Verurteilte auf.

Auf Anordnung Himmlers von Juli 1949 wurden "alle Homosexuellen, die mehr als einen Partner verführt haben", nach der Gefängnishaft in ein Konzentrationslager eingeliefert. (24)

Erst 1969 wurde der von den Nazis verschärfte § 175 einer Reform unterzogen.

Weitere Personengruppen

Die Geschichte der wegen ihrer Sexualität, oder Lebensweise verfolgten Minderheiten ist bis heute weitgehend unbeachtet geblieben.

Auch das folgende, von H. D. geschilderte, Schicksal einer Mitinhaftierten ist sicher nur eines von vielen, wo Menschen den durch die Nazis verschäften oder strenger gehandhabten Gesetzen zum Opfer fielen:

"Ich kann mich an eine Frau aus Lüneburg erinnern. Sie hatte zwei Kinder im Alter von 10 und 12 Jahren und bekam regelmäßig Post von zu Hause. Wir haben sehr viel mit ihr geredet, denn die war der Verzweiflung nahe.

Die hatte, glaube ich, zwei Jahre Gefängnis gekriegt, nur weil sie einem Mädchen einen Tip zwecks Abtreibung gegeben hatte. Und dafür hat sie zwei Jahre gekriegt.

Ach ja, die war auch schwanger, als sie 'reinkam. Durch die ganze Aufregung und alles hatte sie dann noch eine Fehlgeburt. Die war wirklich am Ende". (H. D.)

Der erstmals 1871 ins Strafgesetzbuch aufgenommene § 218 (Höchststrafe 5 Jahre Zuchthaus, 1926 in Gefängnis umgewandelt) wurde bereits im Mai 1933 verschärft:

"Wer es unternimmt, die natürliche Fruchtbarkeit des deutschen Volkes zum Schaden der Nation künstlich zu hemmen, wird wegen Rassenverrat mit Zuchthaus ... in besonders schweren Fällen mit dem Tode bestraft. (25)

Auch zu den §§ 219 und 220 (Hilfe bei Schwangerschaftsabbrüchen u. a.) waren verschärfende strafrechtliche Vorschriften erlassen worden. Die Zahl der Abtreibungsprozesse stieg ab 1933 sprunghaft an. (26)

Allerdings galt nicht jede Mutter als erwünscht. Während Abtreibung und Sterilisation schärfer als sonst verfolgt wurden, schrieb das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" von Juli 1933 die Sterilisation für Minderwertige aus "rassehygienischen" Gründen vor.

Die gemeinsame Haft und Verfolgung hob Vorurteile, Barrieren und Mißtrauen der verschiedenen Häftlingsgruppen untereinander nicht auf. Befragt nach ihrem Verhältnis zu anderen Häftlingsgruppen, antwortete H. D.:

"Also, mit den Straßenmädchen sind wir noch am besten ausgekommen. Die haben sogar ein wenig auf uns gehört. Als ich einmal im Aufnahmeraum auf die Gestapo warten mußte - ich sollte zum Verhör abgeholt werden - saßen da auch 2 - 3 Straßenmädchen.

Da sprach mich eine an: 'Mensch ihr seid doch blöd! Wir wissen wenigstens, weswegen wir hier sind, was wir gemacht haben, aber ihr? Ich würde doch nicht freiwillig in so einen Bau reingehen!'

Die haben zwar nicht verstanden, weshalb wir politische Arbeit machten und uns diesem Risiko aussetzten, aber hatten doch irgendwie ein bißchen Respekt vor uns."

(11) Auskunft Stadtarchiv; in dem Artikel "Lauschangriff auf einen geheimen Stargefangenen" nennt Dieter Tasch für das Zellengebäude eine Zahl von 465: HAZ, 16.04.1986 (12) "Deutschland-Berichte der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands", (Sopade) 1934-1940, 3. Jahrgang 1936, Frankfurt 1981, 5. 1015 (13) Auskunft Stadtarchiv Hannover (14) Auskunft Prof. Dr. Obenaus, Historisches Seminar der Universität Hannover (15) Detlef Garbe, Gott mehr gehorchen als den Menschen, S. 184
Verachtet - Verfolgt - Vernichtet, hrsg. v. d. Projektgruppe für die vergessenen Opfer des NS-Regimes, Hamburg 1986, S. 172 - 219
(16) Schreiben des Reichsführers SS v. 08.02.1939, zit. nach: Verachtet - Verfolgt - Vernichtet, hrsg. v. d. Projektgruppe für die vergessenen Opfer des NS-Regimes, Hamburg 1986, S. 197 (17) vgl. Romani Rose, Bürgerrechte für Sinti und Roma, Heidelberg 1987 (18) vgl. Romani Rose, Bürgerrechte für Sinti und Roma, Heidelberg 1987, S. 14 (19) Dr. Adolf Würth, Mitarbeiter am "Rassehygieneinstitut" in der Zeitschrift "Anthropologischer Anzeiger" 1938, zit. nach Romani Rose, Bürgerrechte für Sinti und Roma, Heidelberg 1987, S. 15 (20) Dr. Adolf Würth, Mitarbeiter am "Rassehygieneinstitut" in der Zeitschrift "Anthropologischer Anzeiger" 1938, zit. nach Romani Rose, Bürgerrechte für Sinti und Roma, Heidelberg 1987, S. 15 (21) Interview mit Berta Weiß am 08.12.1987 (22) Die Auseinandersetzung um die Einrichtung dieses Lagers ist ausführlich dokumentiert in: Wolfgang Günther, Zur preußischen Zigeunerpolitik seit 1871 - Eine Untersuchung am Beispiel des Landkreises Neustadt am Rübenberge und der Hauptstadt Hannover, Hannover 1985.
Hier findet sich auch der Bericht einer weiteren Sintezza, die ihre damaligen Lebensverhältnisse im Lager beschreibt.
(23) vgl. auch zum Folgenden Hans-Georg Stümke, Vom "unausgeglichenen Geschlechtshausha1t". Zur Verfolgung Homosexueller, in: Verachtet - Verfolgt - Vernichtet, a.a.O. S. 46 - 63 (24) vgl. auch zum Folgenden Hans-Georg Stümke, Vom "unausgeglichenen Geschlechtshausha1t". Zur Verfolgung Homosexueller, in: Verachtet - Verfolgt - Vernichtet, a.a.O. S. 55 (25) zit. nach: Frauen im Faschismus, hrsg. v. der Demokratischen Fraueninitiative Hannover, Hannover o.J. (1981) S. 28 (26) vgl. Gisela Bock, "Zum Wohle des Volkskörpers ...". Abtreibung und Sterilisation im Nationalsozialismus, in: Frauen unterm Hakenkreuz, hrsg. v. Elefanten Press, Berlin 1983, S. 95 - 102